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Dienstag, 24. August 2010, 10:07

Chargeback-Betrug in Online Casinos

Neuer Trend in den Online Casinos: CHARGE-BACK

Wer hat schon davon gehört, bzw. Erfahrungen damit gemacht ?
10 Euro gratis jetzt im http://www.roulette-casino.com/ abgreifen!

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Mittwoch, 25. August 2010, 10:46

Fundsache

huhu @Smokie

schau mal, was ich hier interessantes in Sachen "Spieler-Fairness" gefunden habe ...

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12.10.2006 22:48


Rechtsgebiet: Strafrecht


Sehr geehrte Anwälte,

nach Durchforsten dieser Internetplattform bin ich auf mehrere Beiträge gestossen, die meinen Sachverhalt schon annähernd diskutiert haben.
Und zwar geht es ums Internetglücksspiel.
Ich bin spielsüchtig und habe über sogenannte Internet-Geldbörsen, mittels Lastschriftverfahren, mittlerweile viele Male hohe Einzahlungen getätigt.
Diese
Bezahlserviceanbieter (Click2pay, moneybookers, firstgate) wiederum sollten die vorgestreckten Summen per Lastschriftverfahren bei mir abbuchen.
Ich habe aber immer, weil ich grundsätzlich als Spieler immer so lange spiele, bis das Geld weg ist, die verlorenen Spieleinsätze zurückbuchen lassen.

Aus den schon von mir gelesenen Beiträgen, geht hervor, dass die
Casinos prinzipiell ja keinen Anspruch auf das Geld haben, solange ich glaubhaft machen kann, dass ich von der Illegalität des Angebots keine Ahnung hatte. Was in der Praxis wohl auch möglich scheint.

Mein Problem jedoch ist, das ich bei diesen Internetgeldbörsen zum Teil immer mehrere, neue Konten eröffnet habe, um wieder, über ein anderes Bankkonto von mir, Geld verfügbar zu machen.

MAn darf jedoch dort immer nur ein Konto haben.

Ich persönlich finde es moralisch sowieso grenzwertig, jemanden so einfach, durch das Angeben einer Kontonummer, Geld für Internetcasinos zur Verfügung zu stellen. Das entspricht sicherlich nicht den Richtlinien zur Prävention von Spielsucht, und entspricht in meinen Augen der Ausnutzung einer Schwächelage, da die Verlockung ziemlich groß ist.

Ich habe mittlerweile Post von einem Rechtsanwalt bekommen, da die erste Firma jetzt anfängt, die Gelder zurückzuverlangen.
Der Brief ist aber eine reine Mahnsache, also ist denen anscheinend noch nicht aufgefallen, dass ich dort fünf Konten, mit jeweils circa 1000€ Saldo besitze.

Meine Vorhaben:

Ich würde dem Anwalt gerne einen Brief schreiben und ihm deutlich machen, das ich aufgrund
§ 817 Satz 2 BGB nicht bereit bin irgendetwas zu zahlen und ich mich freuen würde das Ganze mit einem Anwalt,bis in die letzte Instanz gerichtlich auszudiskutieren.
Und ob das im Sinne seiner Auftragsgeberfirma sei.

Ich mache mir nur Sorgen, ob ich nicht letztlich doch rechtlich ins Hintertreffen gerate, da ich ja immer unrechtmäßigerweise mehrere Konten eröffnet habe.
Da ich ein hohes Einkommen besitze, könnte ich durchaus zahlen, aber mich reizt auch der Kampf für die Moral und der Kampf zum Schutz aller Spielsüchtigen.

Meine Frage stelle ich also Ihnen, liebe Frau Ratgebende/Herr Ratgebender, wie folgt:

Wie sieht die Sachlage aus, wenn man von dem Sachverhalt ausgeht der im folgenden Beitrag geschildert wird:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Spielschulden-über-Dritte__f10160.html

...aber unter der Prämisse, das ich bei den besagten Firmen immer unrechtmäßigerweise mehrere Konten eröffnet habe?
Welcher Straftatbestand ist erfüllt, oder ist überhaupt einer erfüllt?
Haben diese Firmen eine Chance mich erfolgreich zu verklagen/bzw. habe ich nicht sogar selbst die Gelegenheit zu klagen?

Vielen Dank für eine Antwort und wenn sie bereit sind mich in diesem Kampf zu unterstützen, würde ich auch eventuell Ihre Dienste über diese Plattform hinaus in Anspruch nehmen.



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Eigentlich ganz unauffällig, aber dennoch interessant in diesen Ausführungen, finde ich den Satz "Was in der Praxis wohl auch möglich scheint".

ca. 4 Monate später registriert sich in einem Rouletteforum eine unbekannte Person, die dem Fragesteller auffallend ähnlich ist und auffallend ähnlich argumentieren wird, die von sich selbst behaupten wird, sie sei ein an einer Universität beschäftigter Verwaltungsbeamter und habe sich zuvor beim Geheimdienst in Pullach beworben, wo sie abgelehnt worden sei . Gestern äußerte dieser "Nick" , er habe ein zweites ich, ein "Äffchen" .

Was hat dies wohl zu bedeuten ?-

Tja, das ist nicht so einfach zu beantworten, denn aus der Sache vor 4 Jahren, entwickelte sich ein handfester Kriminalfall mit Nötigungen, Erpressungen, und zwar nicht "virtuell" sondern in "Echtzeit".

Aber bevor die Aufrollung dieser Real-Story beginnt - Kripo, Rechtsanwälte usw. seien schon jetzt herzlich eingeladen ,sich die Story zuzuführen - mag dem geneigten Leser zunächst mitgeteilt werden, wie ein Anwalt auf die Fragen des Unbekannten ( ist er nun er selbst , ein Klon, oder ein Äffchen ?) antwortet...

Fortsetzung folgt

mondfahrer

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mondfahrer« (25. August 2010, 10:56)


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Freitag, 27. August 2010, 17:57

Antwort eines Anwalts

huhu !

Zitat

Aber bevor die Aufrollung dieser Real-Story beginnt - Kripo, Rechtsanwälte usw. seien schon jetzt herzlich eingeladen ,sich die Story zuzuführen - mag dem geneigten Leser zunächst mitgeteilt werden, wie ein Anwalt auf die Fragen des Unbekannten ( ist er nun er selbst , ein Klon, oder ein Äffchen ?) antwortet...


hier nun zunächst die Antwort durch Rechtsanwalt Marc N. Wandt, die im Internet veröffentlicht ist :


Zitat

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.

Grundsätzlich ist es in der Tat so, dass die Rechtsprechung Nutzern von Online-Casinos dann einen Rückerstattungsanspruch zubilligt, wenn diese nicht über eine entsprechende Zulassung in Deutschland (oder einem EU-Mitgliedsstaat, streitig) verfügen und das Geschäft als sittenwidrig anzusehen ist. Dem Grunde nach liegt es in Ihrem Fall natürlich ebenso.

Dennoch unterliegt das Rückforderungsrecht dem Vorbehalt,dass der Leistende sich nicht selber außerhalb der Rechtsordnung bewegt (BGH 36, 395; 44 1/6).
Dies könnte in Ihrem Fall evtl. nachteilig für Ihr Anliegen sein.

Dem Grunde nach, rein schulbuchmäßig ohne Berücksichtigung der Beweisbarkeit, liegt Ihrerseits die Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges vor, da Sie von vorneherein nicht die Absicht hatten, das Entgelt zu entrichten. Ebensolches gilt für die Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel gem. § 285 StGB.

Zivilrechtlich tritt hinzu, dass die Eröffnung mehrerer Debitkonten zunächst einen Verstoß gegen die jeweiligen AGB der Anbieter darstellen dürfte, was m.E. aber nicht entscheidungserheblich sein dürfte.

Davon ausgehend, dass Sie die Vielzahl an Konten aus dem Grunde eröffneten, um damit das monatliche Zahlungslimit der Paymentsysteme zu umgehen (bitte korrigieren Sie mich im Rahmen der Nachfragefunktion wenn ich falsch liege), könnte Ihrerseits durchaus die Chance bestehen, sich erfolgreich gegen die Forderungen der Unternehmen zu wehren. Dies nicht zuletzt begründet mit Ihrer Spielsucht. Aufgrund dieser lässt sich argumentieren, dass Sie aus der Krankheit heraus gar nicht in der Lage waren, die Illegalität des Geschäfts zu erkennen.

Eine abschließende Bewertung ohne die Sichtung aller Unterlagen wäre grob fahrlässig. Hinzu kommt, dass die diesbzgl. Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen steckt. Aufgrund des zuvor Gesagten halte ich jedoch ein Obsiegen zumindest nicht für völlig aussichtslos.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Vertretung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt

Rechtsanwalt


es darf festgestellt werden : Ein Anwalt hat dem fragesteller klipp und klar mitgeteilt, daß in solchen Fällen ein Betrug vorliegt, dem Fragesteller begründet, warum dies so zu sehen ist, und den Fragesteller darauf hingewiesen, daß damit noch nicht unbedingt gesagt ist, dass man den Betrug auch beweisen kann , d.h. daß die Casino´s möglicherweise unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn sich der Betrüger nur entsprechend geschickt verhält .Zur Frage, ob das wirklich so möglich ist, oder ob nicht aus irgendwelchen anderen Gründen der Betrüger im Falle einse Rechsstreits mit dem Casino nicht doch den Kürzeren ziehen würde, äußert sich der Anwalt nicht. Er lässt es offen.

Außerdem wird die Frage der Legalität der Online Casinos gestreift :

Zitat

Grundsätzlich ist es in der Tat so, dass die Rechtsprechung Nutzern von Online-Casinos dann einen Rückerstattungsanspruch zubilligt, wenn diese nicht über eine entsprechende Zulassung in Deutschland (oder einem EU-Mitgliedsstaat, streitig) verfügen und das Geschäft als sittenwidrig anzusehen ist.


um einen berechtigten Rückerstattungsanspruch zu haben, müsste nach Ansicht dieses Anwalts demnach erst einmal von Seiten der Online Casinos das Erfordernis der Sittenwidrigkeit erfüllt werden . Das weckt natürlich die Assoziation bzw,. wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen man einem Online Casino Sittenwidrigkeit anlasten könnte. Klar : letzteres wäre sicher der Fall, wenn sich herausstellen würde, daß die Online Casino´s illegal wären. Ein Betrüger wie der Fragesteller würde sich daher sicher sehr darüber freuen, wenn letzteres der Fall wäre , aber dieser Frage sollte ja in diesem Thread auf den Grund gegangen werden ...

Fortsetzung folgt - denn es gibt noch eine andere öffentliche anwaltliche Stellungnahme, welche das Ganze aus einem etwas anderen Blickwinkel betrachtet.

mondfahrer

4

Montag, 30. August 2010, 14:18

Charge Back als Volkssport - ziemlich unwahrscheinlich!

Hallo alle miteinander,

sicherlich kennen einige von euch diese neue Sendung im Fernsehen, in der Rechtsfragen beantwortet werden. "Einspruch - die Sendung der Rechtsirrtümer" oder so. Jedenfalls war da neulich eine Frage, die zwar nichts mit Online Casinos zu tun hat, aber das Ganze doch sehr eindeutig darstellt. Wie Mondfahrer schon sagte, gilt es immer dann als rechtswidrig nicht zu bezahlen, wenn man dies schon vorher plante. Im Fall des Fragestellers scheint genau das so zu sein, denn ihm ist ja wohl bewusst, dass er über kein Geld verfügt. Jetzt spielt es doch gar keine Rolle mehr, ob das Casino legal oder illegal ist, denn zum Einen will er nicht bezahlen und zum Anderen würde er sich, wie Mondfahrer richtig ausgeführt hat, strafbar machen wegen illegalen Glücksspiels. In beiden Fällen würde ich anstelle des Fragestellers besser keinen Anwalt kontaktieren, sondern die Füße stillhalten und brav meine Fälligkeiten begleichen. Spielsüchtige sollten irgendwie geschützt werden. Die Frage ist doch, wie man dies anstellen soll? Kaum jemand wird hunderte Menschen losschicken, die alle Spieler persönlich besuchen und dort erfragen, wie es mit dem Spielverhalten aussieht. So hart es klingt, aber ich der Meinung, dass jeder Spieler für sich selbst verantwortlich ist und die Schuld nicht einem Casino in die Schuhe schieben kann. Es ist eben so, wie mit jeder anderen Sucht aus. Ich verklage doch auch nicht den Supermarkt um die Ecke, weil ich durch dessen Schnaps angeblich zum Alkoholiker geworden bin. Oder die Tankstelle nebenan, die mir Zigaretten verkauft. So ist es auch mit Online Casinos , die ja nur Spiele anbieten. Würde man eine Chance haben, Recht zu bekommen, müsste man doch eher die Spielmacher angreifen. Und genau diese stellen ihr Angebot zum Spaß zur Verfügung und nicht etwa, um Menschen zu Süchtigen zu machen. Wer eine Leistung gleich welcher Art in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen können. Ich denke, man muss dem Fragesteller die Kosten zuteilen und nicht etwa das Casino auf den Außenständen sitzen lassen. Hoffentlich kommt es bald mal zu eindeutigeren Regelungen. Von mir aus soll es einen Psychotest zu Beginn einer Anmeldung im Online Casino geben. Ein richtig ausgeklügeltes System würde sicherlich einen Großteil der Spielsüchtigen überführen.

Liebe Grüße

euer
Quäntchen- Glück

5

Montag, 27. Mai 2013, 21:00

Chargeback Betrug immer häufiger

Alter Beitrag, neues Glück! Ich habe schon mehrfach von solchen Fällen gehört und bin immer wieder erschrocken darüber, wieso derart viele Menschen wegen ein bisschen Glücksspiel straffällig werden. Sich an einen Anwalt zu wenden, ist ohnehin das Dümmste, was er hätte tun können. Andersherum finde ich es gut, wenn überhaupt jemand zu Chargeback Betrug steht und versucht, irgendwie aus der Nummer herauszukommen. In diesem Punkt muss man sich aber klar hinter die Online Casinos stellen. Erstens können diese ganz offensichtlich nicht vermeiden, dass sich Spieler illegal ihrem Angebot widmen. Ob die Seiten für deutsche Spieler wirklich in Gänze gesperrt werden können, wage ich mal zu bezweifeln.



Online Casinos bieten eine Dienstleistung an. Sie sind es letztlich, die unter den unlauteren Methoden ihrer Kunden zu leiden haben – auch, wenn sie sich als Anbieter selbst in eine dunkelgraue Zone begeben. Wie ich finde, sollte jeder seine Kosten im Griff haben und diese auch bezahlen. In Zeiten steigender Kosten kann es aber durchaus möglich sein, dass diese Charge Back Geschichte doch noch zu einem Volkssport gemacht wird. Wie ich finde, sollte der Staat endlich mal härter durchgreifen. Von Vorsatz ist im Bereich des Online Glücksspiels ja nun wirklich auszugehen, da es sich um nichts handelt, dass man zum täglichen Leben bräuchte. Und ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass die Person aus dem Anwaltsanschreiben es schaffen wird, die Summen irgendwann einmal zu begleichen. Es kommt ja immer auch ein bisschen auf die Höhe an. Generell sehe ich diese ganze Geschichte als Betrug, der geahndet werden muss.

Mein Tipp an alle: Spielt nicht über eure Verhältnisse hinaus. Wenn ihr 50 Euro locker habt, dann ist das Vergnügen in Online Casinos wirklich eine nette Beschäftigung für zwischendurch. Lasst diese Art des Vergnügens aber niemals zur Gewohnheit werden, denn genau dadurch geraten Menschen wie die Person in dem Schreiben in solche Situationen.

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