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Es kann gezeigt werden, daß auch das OLG Frankfurt am Main unterscheidet zwischen legalem oder illegalem "Veranstalten" an einem bestimmten Ort, der Wahrnehmung einer solchen Veranstaltung ( nicht strafbar) und der (strafbaren) Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel.
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Dieser Antrag beschränkt sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit (§ 253 II Nr. 2 ZPO), auf ein nach dem geltenden Recht unzulässiges Verhalten, das zugleich von der in Hessen tätigen Klägerin als wettbewerbswidrig beanstandet werden kann.
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Demnach dürfte ein Klageantrag, der lediglich das in § 4 IV GlüStV normierte gesetzliche Verbot wiedergibt, nicht hinreichend bestimmt sein. Hiervon abgesehen kann der in dem hier gestellten Klageantrag verwendeten Formulierung „die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen …“ bei fehlender Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform aber auch nicht mit der gebotenen Klarheit entnommen werden, dass sich das beantragte Verbot auf ein Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Sportwetten im Internet mit einer Teilnahmemöglichkeit in Hessen (vgl. hierzu § 3 IV GlüStV) beschränkt. Vielmehr kann die verwendete Formulierung dahin verstanden werden, dass Verhaltensweisen einbezogen seien, durch die in Hessen befindlichen Personen über das Internet die Möglichkeit einer Spielteilnahme außerhalb Hessens aufgezeigt werde
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Vielmehr kann die verwendete Formulierung dahin verstanden werden, dass Verhaltensweisen einbezogen seien, durch die in Hessen befindlichen Personen über das Internet die Möglichkeit einer Spielteilnahme außerhalb Hessens aufgezeigt werde
Fortsetzung folgt
mondfahrer
Was bedeutet das Urteil genau ?
darf ich jetzt wirklich überall spielen wo ich will ?
Darf ich nach Europa zurückfahren und ein Büro in Deutschland eröffnen , oder ist das illegal ?
Oder müssen wir weiter Haare spalten ?
Darf ich in Deutschland Werbung machen, z.B. so wie es hier im asiatischen Raum erlaubt ist, also z.B. so :
Ich habe die interessante Presseerklärung des EUGH gelesen ! Stimmt das wirklich, daß jetzt alles erlaubt ist ?
melde DIch, @mondfahrer !!!
schach
This post has been edited 3 times, last edit by "mondfahrer" (Sep 9th 2010, 9:09pm) with the following reason: (Tippfehler berichtigt)
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Anzumerken ist auch, dass das OLG Frankfurt am Main bereits in einem Urteil angedeutet hat, den Entscheidungsspielraum bei der Bewertung der Monopol-Frage in wohl anderer Weise in zulässiger Weise zu nutzen als es vielleicht der EUGH heute erwarten würde.(darauf komme ich später nochmal zurück).
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Aus "mondischer" Sicht erscheint es daher wertvoll, im Wege der "Haarspalterei" zu klären , welche Wege es gibt, um sich dennoch legal seine Wünsche erfüllen zu können ...
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es bleibt also "spannend" - Fortsetzung folgt
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This post has been edited 2 times, last edit by "mondfahrer" (Sep 11th 2010, 12:18pm)
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Die einzige mir bekannte Gerichtsentscheidung, in der eine solche - verfassungswidrige - Auslegung vollzogen wurde ,ist das Urteil des AG Coburg gegen @Schwarzi. - Dieses wurde allerdings nicht angefochten,d.h. die Verurteilte verzichtet freiwillig auf ihr Recht das Urteil wegen der Verfasstungswidrigkeit durch eine höhere Instanz aufheben zu lassen.und so ist das Urteil nun rechtskräftig in der Welt ...
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man würde ja auch nicht deswegen, weil es Bürger gibt, die mit Geld nicht umgehen können,allen Bürgern das Einkaufen verbieten ...
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hey, @mondfahrer,wie geht es denn hier weiter ??? - OK, die seriösen OC´s sind also legal, ist das denn nicht ausreichend ? - weitere Haarspalterei ? WARUM denn ?
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glaubst Du etwa, dass dieses Urteil eine Gefahr ist ?
This post has been edited 1 times, last edit by "mondfahrer" (Sep 21st 2010, 1:21pm)
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es geht schon noch weiter, was die "Haarspalterei" betrifft, nur bin ich momentan vorübergehend mit einer anderen Sache beschäftigt und habe deswegen für die Fortstezung der "Haarspalterei" momentan nicht so viel Zeit.
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Allerdings ist es sozusagen Geschmacksache, ob man das Restrisiko in Kauf nehmen will, dass man das Pech haben könnte im Ernstfall an solche Juristen zu geraten wie damals @Schwarzi. Allerdings kann man sowas NIE ausschliessen in juristischen Angelegenheiten, und einen Instanzenzug gibt es ja gerade deswegen,weil es eben ständig vorkommt, dass der eine oder andere Richter ganz einfach "Mist" baut, wobei das alle möglichen Gründe haben kann - z.B. schlechte Laune, Unkenntnis, Irrtum, Bestechlichkeit oder was auch immer.
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Roulette, du Schwachkopf,
bisschen umhoeren und schon koenntest du schlauer sein.
Es gibt ein Urteil aus Coburg, wo es nebenher um Internetspiele ging.
Diese wurden jedoch nicht strafrechtlich bewertet oder bestraft sondern dort ging es um Kredite,
die zum Spielen verwendet wurden.
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tja, @spüli...
es gibt doch ein Urteil, wo jemand wegen Zockens im Online-Casino verurteilt wurde.
Soviel dazu,
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Hallo zusammen,
darf ich noch einmal auf das Thema zurückkommen? Wenn ich das recht verstehe, hat man als Deutscher kein legales Recht erspielte Gewinne einzunehmen, oder? Vielleicht kennt aber jemand einen legalen Winkelzug? Wie wäre es z. B. das Geld im Ausland zu deponieren, Webzocker?
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schon wieder ich.
also, der legale winkelzug(wie du ihn nennen magst), lautet, nimm eine andere staatsbürgerschaft an. allerdings soll es demnächst hier eine andere spielregel geben(laut eu-bestimmung). wann die sich allerdings durchsetzt weiß keiner so genau. da kannst du im ausland deponieren was du willst, solange du in deutschland spielst ist es strafbar. aber auch für dich gilt, "mach dir mal keine gedanken um ungelegte eier!".
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So ist es; wir unterliegen hier der deutschen Gesetzeslage.
Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!
Es wurde noch nie ein deutscher Spieler strafrechtlich belangt, weil er in einem ausländischen Internet-Casino gespielt hat!
Dies ist auch nicht zu erwarten, weil die aktuelle Gesetzeslage das Glücksspiel bei einem von deutschen Behörden nicht genehmigten Casino zwar verbietet, die Regelungen aber alles andere als widersprüchlich sind (rechtlich und politisch) und aktuell von allen Seiten auch beanstandet wird.
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das stimmt wohl!
hab auch noch nie was der gleichen gehört.
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es gibt doch ein Urteil, wo jemand wegen Zockens im Online-Casino verurteilt wurde.
Soviel dazu,
hab noch nie was der gleichen gehört,
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"Die Angeklagte ist schuldig der Beteilgung am unerlaubten Glücksspiel in 74 Fällen"
This post has been edited 2 times, last edit by "mondfahrer" (Sep 29th 2010, 3:52pm) with the following reason: Schreibfehler berichtigt (=fehlendes Wort im Zitat eingefügt)
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Mit der "Haarspalterei" sind wir aber trozdem -obwohl jetzt klar sein müsste, warum seriöse ausländische Casinos wie z.B. der Casinoclub
nicht illegal sind - noch nicht ganz fertig.
Fortsetzung folgt....
This post has been edited 1 times, last edit by "mondfahrer" (Oct 3rd 2010, 2:11pm)
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„“Heute back ich, morgen brau ich,
übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut dass niemand weiß,
dass ich Rumpelstilzchen heiß!“ “
This post has been edited 1 times, last edit by "jalo78" (Feb 11th 2013, 10:47pm)
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