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Sonntag, 26. Mai 2013, 16:07

Neue Spielverordnung geplant

Erneut gab es im Bundeskabinett eine Sitzung, die sich ausschließlich mit dem Glücksspiel beschäftigte. Thema des Tages war der Entwurf der nunmehr sechsten Verordnung, mit der der Bereich Glücksspiel novelliert werden soll. Geplant ist es, noch mehr für den Spielerschutz zu tun und Jugendliche im Sektor gewerbliches Glücksspiel zu schützen. Darüber hinaus wurde wie immer die Geldwäsche auf den Plan gerufen, der man nun deutlicher entgegenwirken möchte.

Philip Rösler, der derzeit amtierende Wirtschaftsminister, sagte dazu. „Bei der Novelle der Spielverordnung handelt es sich um einen ausgewogenen Entwurf, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Anliegen des Spieler- und Jugendschutzes Rechnung trägt. Wir wollen Gefährdungen Jugendlicher durch Geldspielgeräte noch wirksamer vermeiden und pathologisches Spielverhalten weiter zurückdrängen. Zugleich geben wir der Wirtschaft durch Übergangsfristen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen."



Schon 2012 wurden zu diesem Bereich diverse Vorschläge aufgezeigt, die vom Bundesministerium für Wirtschaft stammten. Die Kooperation mit Drogenbeauftragten war dazu unbedingt erforderlich, denn nur gemeinsam kann es gelingen, der Spielsucht entgegenzuwirken. Wie deutlich wurde, soll es in Gaststätten künftig nur noch ein einziges anstatt der bisher erlaubten drei Spielgeräte geben. Für die Reduzierung haben die betroffenen Etablissements fünf Jahre Zeit. Auch wurde das Thema Spielerkarte erneut in den Fokus gerückt. Demnach sollen die Spielautomaten der Zukunft darauf ausgelegt sein, diese Karten lesen zu können. Der Jugendschutz ließe sich dadurch besser kontrollieren. Außerdem sei es auch anderen Spielern nicht mehr möglich, mehrere Geräte gleichzeitig zu belegen, da natürlich nur eine einzige Spielerkarte vergeben wird. Nach jeweils drei Stunden gibt es künftig eine Unterbrechung des laufenden Spiels. Die Geräte werden dann auf null gestellt. Auch ist es Mitarbeitern von Spielhallen und dergleichen nicht mehr erlaubt, Punkte hochzuladen und die Geräte damit „vorzuheizen“.

Gerade im Bereich der Geldwäsche und Steuerhinterziehung soll die neue Regulierung härter durchgreifen. Es soll künftig Aufzeichnung des Betriebes geben, die sich jederzeit auslesen lassen. Natürlich kommt es vor allen Dingen auf eine manipulationssichere Form der Aufzeichnungen an, und genau diese müssen Spielbetriebe gewährleisten. Sobald der Bundesrat zustimmt, wird die Novelle in Kraft treten. Gleichzeitig durfte dich auch die Europäische Kommission einen Einblick verschaffen.

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